Satzung des Freundeskreises IKIRARO

Bad Oeynhausen/Porta Westfalica mit Ruli/Ruanda e.V.

(Auszug)

 

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen

Freundeskreis IKIRARO Bad Oeynhausen/Porta Westfalica mit Ruli/Ruanda 

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

Der Verein hat seinen Sitz in Bad Oeynhausen.

Als Anschrift gilt die Adresse des jeweiligen Vorsitzenden.

 

§2 Zweck des Vereins 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung.

Der Verein dient der Förderung der Freundschaft und des Austausches zwischen Menschen hier in Deutschland, speziell in Bad Oeynhausen/Porta Westfalica,  und Menschen in Ruanda, speziell in Ruli/Gakenke. Er hilft, den nach dem Genozid von 1994 in Ruanda aufgebauten Frieden in der Bevölkerung auf lokaler Ebene zu sichern und erhalten. Deshalb wird die Bildung und Erziehung von Menschen in Ruanda und hier in Deutschland unterstützt und gefördert. In Deutschland wird über die ruandische Geschichte und Gegenwart sowie den Zusammenhang mit unserer eigenen deutschen Vergangenheit aufgeklärt.

Das seit 1995 in Schulen in Bad Oeynhausen und Porta Westfalica durchgeführte Ruanda-Projekt wird unterstützt und im Verein ideell weitergeführt.

Der Satzungszweck wird besonders durch folgende Maßnahmen erfüllt:

  • Durchführung von Begegnungsreisen
  • Öffentlichkeitsarbeit wie Informationsveranstaltungen, Vorträge, Internetseite
  • Zusammenarbeit mit Schulen
  • Entgegennahme von Spenden zur Förderung des Vereinszwecks, vor allem Fördermaßnahmen in Ruanda

Der Verein ist eine Brücke, IKIRARO, zwischen Bad Oeynhausen/Porta Westfalica und Ruli/Ruanda.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck und der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.